Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ist ein Gebiet, das ständig im Fluss ist. Deshalb erläutert Sabine Schmid, Leiterin des GOZ-Referats der DZR GmbH Stuttgart, den jeweils aktuellsten Stand Ziffer für Ziffer. Im vorliegenden Beitrag befasst sie sich mit der Abrechnung von Augmentationen und berücksichtigt bei ihren Ausführungen auch die neue Kommentierung der Bundeszahnärztekammer vom 13.8.2013. Jede Änderung der Gebührenordnung und der Kommentierungen schafft auf einigen Gebieten Klärung und schafft auf der anderen Seite auch neue Unklarheiten. So ist es auch bei der Abrechnung augmentativer Eingriffe. Unter welchen Bedingungen darf beispielsweise nun die Ziffer 4110 (Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial) berechnet werden? Zu dieser und vielen weiteren kniffligen Fragen gibt Sabine Schmidt kompetent Auskunft.