Wir alle wissen, dass das Erbringen endodontischer Leistungen sehr zeitaufwändig und kostenintensiv sein kann. Die BEMA allerdings, also die Gebührenordnung für Zahnärzte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), deckt unseren Material- und Zeiteinsatz in den meisten Fällen nicht ansatzweise ab. Aus diesem Grund erläutert uns Sabine Schmidt in diesem Vortrag auf sehr anschauliche Weise, welche Leistungen wir gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen von Wurzelkanalbehandlungen zusätzlich in Rechnung stellen dürfen. In diesem Zusammenhang sind vor allem die allseits bekannten elektrophysikalisch-chemischen Methoden sowie die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle zu erwähnen. Jedoch existieren darüber hinaus weit mehr Positionen, die entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte (GOZ, GOÄ) berechnungsfähig sind, teilweise in Form sogenannter Analogleistungen. Welche dies sind und in welchem Maße prätherapeutische Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, erklärt uns Sabine Schmidt im weiteren Verlauf ihres Vortrags.