Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ist ein Gebiet, das ständig im Fluss ist. Deshalb erläutert Sabine Schmidt, Leiterin des GOZ-Referats der DZR GmbH Stuttgart, den jeweils aktuellsten Stand Ziffer für Ziffer. Bei der Weichteilchirurgie und hier speziell bei den Hautlappen- und Vestibulumplastiken muss für die korrekte Abrechnung ganz besonders auf die eindeutige Dokumentation in der Patientenakte geachtet werden: Denn je nach Schnittführung, Form und Zweck der Plastik kommen verschiedene Ziffern in Betracht. Da die zu berechnenden Leistungen auch von der Einbettung in den Gesamt-Behandlungszusammenhang abhängen, ist eine akribische Dokumentation notwendig. Darüber hinaus stellt Frau Schmidt die von der Bundesärztekammer definierten Ausnahmen dar.