In puncto Abrechnung ist die Parodontitistherapie ein recht kompliziertes Unterfangen. Dr. Martin Sachs und Janine Schubert führen gemeinsam durch diesen Vortrag, in dem sie durch Abrechnungsbeispiele diverse Positionen der GOZ aufgreifen, analysieren und auf ihre Abrechenbarkeit im Rahmen der Parodontitistherapie überprüfen. Patienten der GKV müssen, wenn sie eine Parodontitistherapie erhalten möchten, zunächst eine parodontale Vorbehandlung auf privater Basis in Anspruch nehmen. Dies geschieht mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer Eigeninitiative zeigen muss, um Anspruch auf entsprechende Leistungen zu haben. Das ist natürlich für unsere Patienten oftmals schwer nachzuvollziehen und auch ärgerlich. Wir, als Zahnärzte, sind dabei aber in der Pflicht, adäquate Aufklärungsarbeit zu leisten, denn, eine von der GKV genehmigte Parodontitistherapie kann bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung durchaus regrediert werden, sollte eine entsprechende Vorbehandlung nicht erfolgt sein. Es lohnt sich also für jeden, sich zumindest ansatzweise in diese eher trockene Thematik einzuarbeiten. Zu unserem eigenen Schutze und dem unserer Patienten.