Nach Art. 39 DSGVO obliegt dem Datenschutzbeauftragten die Aufgabe, an Verarbeitungsvorgängen beteiligte Mitarbeiter hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterrichten und beraten. Was aber, wenn innerhalb einer Zahnarztpraxis kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt ist? Entfällt dann die Verpflichtung zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter? Nein, warnt Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi vor diesem Trugschluss. Denn dort, wo kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, ist es Aufgabe der Praxisleitung, die Beschäftigten datenschutzrechtlich zu sensibilisieren und dies mit Blick auf Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachweisbar zu dokumentieren. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Mit seinem einstündigen Webinar Datenschutzschulung für Mitarbeiter macht Dr. Kazemi Sie und Ihre Mitarbeiter fit in Sachen Datenschutz!
Bitte beachten Sie beim Kauf für Mitarbeiter Ihres Praxisteams:
Um den Kurs für einen Mitarbeiter zu kaufen, muss dieser Mitarbeiter im Dental Online College angemeldet sein und einen eigenen Account besitzen. Über seinen eigenen Account kann der Mitarbeiter dann den Kurs auf die Rechnungsadresse des Arbeitgebers erwerben. Sollen mehrere Mitarbeiter die Schulung durchführen, muss jeder Mitarbeiter einen eigenen Account haben und über diesen den Kurs auf eine Rechnungsadresse des Arbeitsgebers kaufen. Ein Kauf über den Account des Praxisinhabers für die Mitarbeiter oder der mehrfache Kauf dieses Kurses ist nicht möglich.