Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ist ein Gebiet, das ständig im Fluss ist. Deshalb erläutert Sabine Schmidt, Leiterin des GOZ-Referats der DZR GmbH Stuttgart, den jeweils aktuellsten Stand Ziffer für Ziffer. Die Analogberechnung hat sich mit der neuen GOZ komplett verändert. Daher müssen verschiedene Dinge beachtet werden, da es ansonsten zu massiven Widerständen bei den Privaten Kostenträgern kommt. Die Analogberechnung ist seit der Einsetzung der neuen GOZ 2012 häufiger denn je notwendig, da viele medizinisch notwendige Leistungen nicht abgebildet sind. Bei der Auswahl sind nicht nur die Gleichartigkeit der Leistung, sondern auch Kosten- und Zeitaufwand zu beachten - die drei Kriterien müssen aber nicht alle gleichermaßen erfüllt sein. Hilfreich ist die inzwischen umfangreiche Analogliste der BZÄK. Da mit der neuen GOZ viele Streitfälle mit den PKVen entstanden sind, ist es sehr ratsam, keine Formfehler in der Rechnungsstellung zu begehen, damit die Rechnung auch einer gerichtlichen Prüfung standhält. Frau Schmidt erläutert, was alles zu beachten ist.