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Die Praxisübernahme

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  • Länge:
  • Erstelldatum:2012
  • Expert/in:Dr. Christiane Werle

Rechtsanwältin Christiane Werle führt in das Thema Praxisübernahme und die damit verbundenen Vertragsabschlüsse ein. Es treffen hier die Rechtsgebiete des Berufsrechts, des Steuerrechts, des Zivilrechts sowie des Kassenrechts aufeinander und machen die Materie überaus komplex. So seien die Fachausrichtung der Zahnarztpraxis, das mögliche Vorhandensein eines angeschlossenen Praxislabors, das Inventar und dessen Zustand, laufende Verträge, die Patientendokumentation, der Kaufpreis sowie der Verkehrswert wichtige, zu beachtende Punkte, die letztendlich über den betriebswirtschaftlichen Sinn einer Praxisübernahme entschieden. Des Weiteren sei zu beachten, dass die Räumlichkeiten stets die Basis der Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit seien, da deren Lage und der mit ihr lokal verbundene Patientenstamm, die Voraussetzungen des weiteren betriebswirtschaftlichen Erfolgs darstellten. In diesem Zusammenhang betont die Referentin, dass der Übergang bestehender Mietverträge vom Abgeber der Praxis auf den Übernehmer immer nur mit der Zustimmung des Vermieters erfolgen kann. Frau Werle spricht auch die Anstellungsverträge und die damit verbundenen Kündigungsschutzmechanismen für Arbeitnehmer an. Abschließend erarbeitet die Referentin einen Musterübernahmevertrag und beleuchtet hierbei die Klausel eines potenziell vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots für den Abgeber der Zahnarztpraxis. Dieses müsse sachlich sowie hinsichtlich sowohl der zeitlichen als auch der örtlichen Komponente gerechtfertigt sein und gelte bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen nach der vollzogenen Praxisübernahme als sittenwidrig.

Die Praxisübernahme

Rechtsanwältin Christiane Werle führt in das Thema Praxisübernahme und die damit verbundenen Vertragsabschlüsse ein. Es treffen hier die Rechtsgebiete des Berufsrechts, des Steuerrechts, des Zivilrechts sowie des Kassenrechts aufeinander und machen die Materie überaus komplex. So seien die Fachausrichtung der Zahnarztpraxis, das mögliche Vorhandensein eines angeschlossenen Praxislabors, das Inventar und dessen Zustand, laufende Verträge, die Patientendokumentation, der Kaufpreis sowie der Verkehrswert wichtige, zu beachtende Punkte, die letztendlich über den betriebswirtschaftlichen Sinn einer Praxisübernahme entschieden. Des Weiteren sei zu beachten, dass die Räumlichkeiten stets die Basis der Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit seien, da deren Lage und der mit ihr lokal verbundene Patientenstamm, die Voraussetzungen des weiteren betriebswirtschaftlichen Erfolgs darstellten. In diesem Zusammenhang betont die Referentin, dass der Übergang bestehender Mietverträge vom Abgeber der Praxis auf den Übernehmer immer nur mit der Zustimmung des Vermieters erfolgen kann. Frau Werle spricht auch die Anstellungsverträge und die damit verbundenen Kündigungsschutzmechanismen für Arbeitnehmer an. Abschließend erarbeitet die Referentin einen Musterübernahmevertrag und beleuchtet hierbei die Klausel eines potenziell vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots für den Abgeber der Zahnarztpraxis. Dieses müsse sachlich sowie hinsichtlich sowohl der zeitlichen als auch der örtlichen Komponente gerechtfertigt sein und gelte bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen nach der vollzogenen Praxisübernahme als sittenwidrig.

Über die Expertin

Christiane Werle

Dr. Christiane Werle

Angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Ratajczak & Partner mbB am Standort Sindelfingen

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