Am 25. Mai 2018 ist es soweit: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird wirksam. Damit ist auch die Zahnarztpraxis gezwungen, sich mit den neuen Datenschutzvorgaben zu befassen. Doch, welche neuen Anforderungen kommen auf den Zahnarzt zu? Welche Handlungen sind bis zum 25. Mai 2018 erforderlich? Auf welche, am Markt zweifelsohne zuhauf angebotenen, Dienstleistungen kann getrost verzichtet werden? Dies zu beurteilen, ist für den Zahnarzt kaum möglich.
Die Informationen, die von Seiten der berufsständischen Organisationen bereitgestellt werden, erschöpfen sich oft in einer Wiedergabe des Gesetzestextes. Dort, wo sich mehr Informationen finden, bleibt Unsicherheit. Diese Unsicherheit kann mit Wirksamwerden der DSGVO schnell teuer werden. Ordnungsgelder von bis zu 20 Million € sprechen für sich. Noch ist hinreichend Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen und die eigene Zahnarztpraxis auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und Autor eines grundlegenden Werkes zur Datenschutzgrundverordnung, zeigt Ihnen die erforderlichen Schritte und beantwortet die wesentlichen Fragen.