Eine umfassende Anamnese und klinische Funktionsanalyse sind grundlegende Voraussetzungen für die Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen. Im zweiten Teil seiner Vortragsreihe, die sich mit der Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie beschäftigt, geht Professor Johann Müller, München, auf die Diagnose von Funktionsstörungen ein und liefert nützliche Hilfestellungen für die tägliche Praxis. Bedenkt man, dass die IHS (international headache society) mehr als 250 Formen des Kopfschmerzes unterscheidet, wird schnell klar, dass die Diagnose von Funktionsstörungen immer im Rahmen einer Ausschlussdiagnostik stattfinden muss. Schmerzen können vaskulärer, neurologischer, psychogener und muskuloskelettaler Natur sein. Sind Schmerzsensationen muskuloskelettalen Ursprungs, lassen diese sich durch die Einnahme herkömmlicher Analgetika (Salicylate, Ibuprofen) lindern oder sogar ausschalten. Entsprechend muss der Zahnarzt im Rahmen der klinischen Funktionsanalyse seine Patienten nach der Einnahme von Schmerzmedikamenten und deren Wirkung fragen, um Schmerzursachen gezielt differenzieren zu können. Liegen muskuloskelettale Schmerzen vor, ist eine craniomandibuläre Dysfunktion durchaus wahrscheinlich, da mehr als 80 % der Primärfaktoren myogener Natur sind. Die klinische Funktionsanalyse kann darüber hinaus Provokations- und Widerstandstests, Okklusionstests sowie bildgebende Verfahren umfassen und sollte in jedem Fall um einen Funktionsstatus (z.B. nach Ahlers und Jakstat) ergänzt werden, der nicht zuletzt den initialen und den zum Abschluss der Behandlung empfundenen Leidensdruck des Patienten dokumentiert und damit eine objektive Evaluierung des Behandlungserfolgs ermöglicht.